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Was sind Worst Performing Buildings?

Der Begriff „Worst Performing Buildings“ (WPB) bezeichnet Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands zählen. Im Rahmen der KfW-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) werden WPB formal über den Energieverbrauchskennwert oder die Energieeffizienzklasse des Gebäudes definiert.

Konkret gilt ein Gebäude als WPB, wenn es über einen Energieausweis mit der Klasse F, G oder H verfügt — also einen Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauchskennwert von mehr als 160 kWh/(m²·a) aufweist. Der Begriff stammt ursprünglich aus der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD und findet seit 2024 auch im deutschen Fördersystem Anwendung.

Welche Gebäude sind betroffen?

WPB sind typischerweise ältere Bestands­gebäude, die noch nie oder nur gering saniert wurden. Dazu gehören vor allem Einfamilienhäuser aus den 1950er bis 1970er Jahren mit unsanierten Außenwänden, einfach verglasten Fenstern und veralteten Heizungsanlagen. Auch viele Mehrfamilienhäuser der Nachkriegszeit fallen in diese Kategorie.

In der Praxis: Wer einen alten Energieausweis hat oder noch gar keinen, sollte vor einem Förderantrag prüfen lassen, ob sein Gebäude als WPB eingestuft werden kann — das kann die Förderkonditionen erheblich verbessern.

Energieeffizienzklassen F, G, H: Diese entsprechen einem Primärenergiebedarf von >160 kWh/(m²·a) (Klasse F), >200 kWh/(m²·a) (Klasse G) bzw. >250 kWh/(m²·a) (Klasse H). Ein Energieausweis ist zwingende Voraussetzung für die WPB-Einstufung.

Welche Fördervorteile bringt die WPB-Einstufung?

Im Rahmen der KfW-Förderung (BEG Wohngebäude, Produkt 261) erhalten WPB-Gebäude bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus einen zusätzlichen Zinsbonus: Der Zinssatz wird um 0,1 % p. a. reduziert — was bei großen Darlehensbeträgen über die gesamte Laufzeit einen spürbaren finanziellen Vorteil darstellt.

Darüber hinaus signalisiert die EPBD-Richtlinie (EU-Gebäuderichtlinie 2024), dass WPB in Zukunft priorisiert saniert werden müssen — und damit frühzeitig Gegenstand strengerer nationaler Anforderungen werden könnten. Wer jetzt saniert, handelt vorausschauend.

Wie wird die WPB-Einstufung nachgewiesen?

Grundlage ist ein gültiger Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Der Energieausweis muss den Energieverbrauchskennwert bzw. Primärenergiebedarf ausweisen, anhand dessen die Klasse F, G oder H erkennbar ist. Beim KfW-Antrag wird die WPB-Einstufung durch den Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt, der den Förderantrag begleitet.

Unser Hinweis aus der Praxis

Viele Eigentümer alter Gebäude wissen nicht, welche Energieeffizienzklasse ihr Haus hat — oder haben einen veralteten Ausweis, der die Klasse noch nicht ausweist. Wir erstellen im Rahmen unserer Energieberatung den passenden Energieausweis und prüfen gleichzeitig, ob eine WPB-Einstufung möglich und vorteilhaft ist.

Tipp: Kombinieren Sie die WPB-Förderung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — so erzielen Sie den höchstmöglichen Fördersatz und eine klare Schritt-für-Schritt-Planung. Mehr zum iSFP ›

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