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Was sind Umfeldmaßnahmen?

Als Umfeldmaßnahmen bezeichnet die BEG-Förderrichtlinie alle Arbeiten, die unmittelbar mit einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme zusammenhängen und für deren Durchführung notwendig sind — ohne jedoch selbst die energetische Maßnahme zu sein. Sie sind Teil der förderfähigen Gesamtkosten und können mit dem gleichen Prozentsatz wie die Hauptmaßnahme bezuschusst werden.

In der Praxis bedeutet das: Wer seine Fassade dämmen lässt und dafür ein Gerüst braucht, kann die Gerüstkosten ebenfalls in den Förderantrag einbeziehen — sofern sie klar der Sanierungsmaßnahme zuzuordnen sind.

Welche Umfeldmaßnahmen sind förderfähig?

Wichtig: Umfeldmaßnahmen müssen im Angebot des Handwerkers klar ausgewiesen und der jeweiligen Fördermaßnahme eindeutig zugeordnet sein. Eine pauschale Angabe wie „Sonstiges“ wird vom BAFA nicht anerkannt.

Wie hoch ist die Förderung?

Umfeldmaßnahmen werden mit demselben Fördersatz gefördert wie die zugehörige Hauptmaßnahme. Bei einer Fassadendämmung mit 15 % Grundförderung (+ 5 % iSFP-Bonus = 20 %) gilt dieser Satz also auch für das Gerüst. Beim Heizungstausch können die Demontagekosten des Altgeräts entsprechend der Gesamtförderquote (bis zu 70 %) bezuschusst werden.

Es gilt jedoch der gleiche Förderdeckel wie für die Hauptmaßnahme: Die förderfähigen Gesamtkosten (Haupt- und Umfeldmaßnahmen zusammen) dürfen die jeweiligen Obergrenzen nicht überschreiten.

Was muss ich beim Angebot beachten?

Damit Umfeldmaßnahmen anerkannt werden, müssen sie im Handwerkerangebot separat und mit eindeutiger Bezeichnung aufgeführt sein. Als Energieberater überprüfen wir im Rahmen unserer Baubegleitung, ob die Angebote korrekt aufgebaut sind — und weisen unsere Kunden frühzeitig auf häufige Fehler hin, die zur Ablehnung des Förderantrags führen können.

Praxisbeispiel: Fassadendämmung mit Gerüstkosten

Ein Eigentümer lässt die Fassade seines EFH (Baujahr 1978) mit 14 cm Mineralwolle dämmen. Die Handwerkerrechnung setzt sich zusammen aus: Dämmarbeiten 18.000 €, Gerüstbau 2.200 €, Putz und Anstrich 4.800 € — insgesamt 25.000 €. Mit iSFP-Bonus (20 %) ergibt sich ein Förderzuschuss von 5.000 € auf die Gesamtkosten — inklusive Gerüst und Wiederherstellung.

Tipp: Wir prüfen im Rahmen unseres Fördergeldservice die Angebote Ihrer Handwerker vorab auf Förderfähigkeit — und stellen sicher, dass auch Umfeldmaßnahmen korrekt ausgewiesen sind. Mehr zum Fördergeldservice ›

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