Kostenlose Erstberatung — was steckt dahinter?
Viele Anbieter werben mit einer kostenlosen Energieberatung. Oft handelt es sich dabei um ein kurzes Beratungsgespräch ohne vertiefte Analyse — manchmal auch um ein Verkaufsgespräch eines Handwerkers oder Herstellers. Diese kostenlose Variante kann nützlich sein als erster Überblick — ersetzt aber keine unabhängige fachliche Beratung mit Vor-Ort-Analyse.
Bei uns ist das erste telefonische Beratungsgespräch (ca. 15 Minuten) immer kostenlos — weil wir glauben, dass Sie zunächst verstehen müssen, ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind.
Die wichtigsten Beratungsformen — und ihre Kosten
1. Initiale Energieberatung vor Ort (EFH)
Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort inkl. Gebäudebesichtigung, Analyse des Ist-Zustands und Maßnahmenempfehlung. Kosten: ab 350 € brutto. Die BAFA erstattet auf Antrag 50 % der anerkannten Beratungskosten — also effektiv ab 175 € Eigenanteil.
2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Umfassende Gebäudeanalyse mit stufenweisem Sanierungsplan, U-Wert-Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsvergleich und Förderstrategie. Gesamtkosten: ca. 2.000 €, davon 650 € BAFA-Förderung → Eigenanteil ca. 1.350 €. Der iSFP bringt außerdem 5 % Bonus bei allen späteren BAFA-Förderanträgen.
3. Energieberatung für WEG/Hausverwaltung
Vor-Ort-Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften inkl. Präsentation für die Eigentümerversammlung. Kosten: ab 480 € brutto. BAFA-Förderung möglich.
Wichtig: Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragen ist — nur dann sind BAFA- und KfW-Förderungen möglich.
Wann lohnt sich welche Beratungsform?
- Initiale Beratung: Wenn Sie sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, was an Ihrem Gebäude sinnvoll ist und welche Förderungen in Frage kommen
- iSFP: Wenn Sie eine umfassende Sanierung planen und dabei maximale Förderung erzielen wollen — der 5 %-Bonus amortisiert die Beratungskosten oft schon beim ersten Gewerk
- Baubegleitung: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Handwerksleistungen korrekt ausgeführt werden und Förderbedingungen erfüllt sind
Wie wird die Energieberatung gefördert?
Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der anerkannten Beratungskosten. Der Förderantrag kann nachträglich gestellt werden — also auch nach der Beratung. Voraussetzung: Der Berater muss in der EEE-Liste eingetragen sein.
Für WEGs gilt: Bei einer späteren Sanierung mit Fördergeld kann die Beratung rückwirkend zu 50 % gefördert werden.
Transparente Preise ohne versteckte Kosten — das ist unser Versprechen. Im ersten Telefongespräch erklären wir Ihnen genau, welche Beratungsform für Ihre Situation sinnvoll ist. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren ›