Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Eine Heizungsanlage verteilt Warmwasser über Rohrleitungen an alle Heizkörper im Gebäude. Ohne Abgleich fließt das Wasser bevorzugt durch die Heizkörper mit dem geringsten Widerstand — meist jene, die der Heizung am nächsten liegen. Weiter entfernte Heizkörper bleiben kalt, obwohl die Pumpe mit voller Leistung läuft.
Beim hydraulischen Abgleich wird der Durchfluss an jedem Heizkörper individuell eingestellt — auf Basis der raumweisen Heizlast. Ziel ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamten Gebäude bei minimalem Pumpendruck.
Warum er gesetzlich vorgeschrieben ist
Seit der GEG-Novelle ist der hydraulische Abgleich für Gebäude mit Gaszentralheizung, die ab einer bestimmten Größe oder Baualtersklasse fallen, verpflichtend. Darüber hinaus ist er zwingende Voraussetzung für die BEG-Förderung beim Heizungstausch.
Ohne hydraulischen Abgleich keine BEG-Förderung für den Heizungstausch. Das ist in den Förderrichtlinien klar geregelt — viele Hauseigentümer wissen das nicht.
Was bringt der Abgleich in der Praxis?
- Bis zu 15 % Heizenergieersparnis durch gleichmäßige Wärmeverteilung
- Geringerer Pumpenstrom durch niedrigere Druckdifferenzen
- Kein Rauschen oder Pfeifen in den Heizkörpern
- Bessere Effizienz der Wärmepumpe durch niedrigere Vorlauftemperaturen möglich
- Behaglicherer Raumkomfort — alle Räume werden gleichmäßig warm
Verfahren A und Verfahren B
Es gibt zwei Verfahren: Verfahren A (vereinfacht, ohne Heizlastberechnung) und Verfahren B (auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831). Für die BEG-Förderung beim Heizungstausch ist Verfahren B vorgeschrieben.
Wir führen die Heizlastberechnung als Grundlage durch und können die Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich berechnen — als Vorgabe für den ausführenden Heizungsbauer.
Hydraulischer Abgleich im Altbau-MFH: Oft technisch anspruchsvoll
In der Praxis zeigt sich bei großen, alten Mehrfamilienhäusern ein Problem, über das selten offen gesprochen wird: Ein hydraulischer Abgleich ist zwar gesetzlich vorgeschrieben und förderrechtlich notwendig — aber technisch nicht immer ohne weiteres umsetzbar.
Ältere Gebäude aus den 1950er bis 1980er Jahren wurden mit Heizungsanlagen und Rohrnetzstrukturen gebaut, die für die damaligen Anforderungen ausgelegt waren — nicht für die präzise Durchflussregelung, die ein moderner hydraulischer Abgleich erfordert. Die Ventile an den Heizkörpern sind oft einfache Einrohrventile ohne nennenswerte Regelbarkeit, und das Rohrnetz ist in vielen Fällen so dimensioniert, dass eine raumweise Einstellung der Durchflussmengen schlicht nicht möglich ist.
In der Praxis bedeutet das: Bevor in einem alten Mehrfamilienhaus mit vielen Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden kann, müssen in der Regel zumindest alle alten Heizungsventile gegen moderne, voreinstellbare Thermostatventile getauscht werden. In manchen Fällen sind darüber hinaus Anpassungen an der Verrohrung erforderlich — etwa die Anpassung von Strangdifferenzdrücken oder der Einbau von Strangregulierventilen.
Für ausführende Heizungsbaubetriebe stellt dies in der Praxis eine erhebliche Herausforderung dar. Der Aufwand ist deutlich größer als bei einer neuen oder kürzlich sanierten Anlage — und häufig lässt er sich nicht exakt im Voraus kalkulieren, weil sich der tatsächliche Zustand der Verrohrung erst bei der Ausführung vollständig zeigt.
Für WEG's und Hausverwaltungen ist es daher ratsam, vor der Beauftragung eines hydraulischen Abgleichs eine fachkundige Einschätzung des Ist-Zustands der Heizungsanlage einzuholen — um realistische Kosten und den tatsächlichen Umsetzungsaufwand zu kennen. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen unserer Energieberatung und WEG-Beratung.