Was gilt aktuell? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Erlaubt sind damit vor allem:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Fernwärmeanschluss
- Biomasseheizungen (Pellets, Holz)
- Bestimmte Hybridheizungen (z. B. Gas + Wärmepumpe)
- Solarthermie in Kombination
Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die 65-%-Anforderung in der Regel nicht — es sei denn, sie werden mit einer Fördertechnologie kombiniert. Es gibt Übergangsregelungen, insbesondere für den Austausch einer defekten Heizung.
Wichtig: Diese Regeln gelten bis zur Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Wer jetzt eine neue Heizung einbauen muss, fällt noch unter das GEG. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft.
Was plant die Bundesregierung? Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das GEG ersetzen und war ursprünglich für den 1. Juli 2026 geplant. Es ist jedoch noch nicht verabschiedet. Nach dem Entwurf würden sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
- Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch soll entfallen
- Neue Gas- und Ölheizungen sollen wieder grundsätzlich erlaubt sein
- Stattdessen setzt das Gesetz auf Technologieoffenheit und steigende Anforderungen über Zeit
- Die Deadline 2044 für fossile Heizungen soll entfallen
Was ist die Biotreppe — und was bedeutet sie für Sie?
Wer nach dem GModG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, müsste diese ab 2029 schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betreiben. Diese sogenannte Biotreppe legt folgende Mindeststufen fest:
- Ab 2029: mindestens 10 % Biomethan, synthetisches Gas oder Bio-Heizöl
- Ab 2030: mindestens 15 %
- Ab 2035: mindestens 30 %
- Ab 2040: mindestens 60 %
Biobrennstoffe sind aktuell deutlich teurer als konventionelles Erdgas oder Heizöl. Das bedeutet: Eine neue Gasheizung kann in der Anschaffung günstig erscheinen — die laufenden Betriebskosten können aber mit den steigenden Biokraftstoffanteilen deutlich anwachsen.
Zusätzlich: Gasanbieter sollen ab 2028 verpflichtet werden, ihren Produkten schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beizumischen (Grüngasquote). Auch wer nichts an seiner Heizung ändert, wird dies über höhere Gaspreise zu spüren bekommen.
Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer?
Nach aktuellem GEG ist eine reine Gasheizung ohne Hybridlösung in den meisten Fällen nicht mehr fördelfähig und für Neueinbauten nicht mehr zulässig. Sollte das GModG wie geplant kommen, wäre sie zwar wieder zulässig — aber mit steigenden Anforderungen und Kostenrisiken verbunden.
Selbst wenn das GModG in Kraft tritt, bleiben folgende Risiken für eine neue Gasheizung bestehen:
- Steigende CO₂-Kosten: Der CO₂-Preis steigt nach aktuellem Recht auf 65 €/t (2025) und soll weiter steigen
- Teure Biobrennstoffe: Die Biotreppe erhöht die Betriebskosten ab 2029 schrittweise
- Unsichere Gasnetze: Mittelfristig ist unklar, ob lokale Gasnetze erhalten bleiben oder stillgelegt werden
- Wertverlust: Immobilien mit fossiler Heizung könnten bei Veräußerung an Attraktivität verlieren
Hybridheizung als Übergangslösung
Hybridheizungen — z. B. Gas + Wärmepumpe oder Gas + Solarthermie — könnten nach dem GModG eine Sonderrolle spielen. Wer den klimafreundlichen Anteil hoch genug hält, müsste die Biotreppe unter bestimmten Bedingungen nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Für Gebäude, die noch nicht vollständig für eine reine Wärmepumpe geeignet sind, kann eine Hybridlösung sinnvoll sein — sie erhält die Flexibilität und erfüllt gleichzeitig energetische Anforderungen.
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