Eigenleistungen und Förderung — geht das?
Grundsätzlich gilt: Bei der BEG-Förderung (BAFA und KfW) werden nur die Materialkosten für Eigenleistungen anerkannt — nicht die eigene Arbeitszeit. Der Grund: Die Förderung soll für tatsächlich entstandene und belegbare Kosten gewährt werden. Stundenlohn, den man sich selbst zahlt, ist steuerlich und förderrechtlich nicht ansetzbar.
Das bedeutet: Wer selbst tätig wird, muss die Materialien kaufen (mit Rechnung), darf aber keine fiktiven Lohnkosten einrechnen. Gesamtkosten und damit auch der Förderbetrag sind entsprechend niedriger als bei vollständiger Handwerkerleistung.
Welche Eigenleistungen sind förderfähig?
Anerkannt werden Eigenleistungen vor allem bei einfacheren Arbeiten, die keine Fachunternehmerpflicht auslösen. Klassische Beispiele:
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Das Verlegen von Dämmplatten auf dem Dachboden ist eine der häufigsten Eigenleistungen — technisch einfach, gut förderfähig, da keine Fachfirma vorgeschrieben ist
- Kellerdeckendämmung: Unterklebung von Dämmplatten an der Kellerdecke kann ebenfalls in Eigenleistung erfolgen
- Vorbereitende Arbeiten: Abbruch, Räumen, Reinigen als Vorbereitung für eine Fachmaßnahme
- Wiederherstellungsarbeiten: Einfache Putz- und Malerarbeiten nach Abschluss der Fachmaßnahme
Fachunternehmerpflicht beachten: Viele Fördermaßnahmen — insbesondere Heizungstausch, Fenstermontage und Fassadendämmung — müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Hier ist Eigenleistung nicht möglich.
Was muss ich dokumentieren?
Für die Anerkennung von Eigenleistungen im Förderantrag benötigen Sie:
- Rechnungen für alle eingekauften Materialien (mit Ihrer Adresse als Empfänger)
- Einen Fachunternehmerbericht oder eine Bestätigung, welche Teile der Maßnahme in Eigenleistung erbracht wurden
- Fotos vor und nach der Maßnahme als Nachweis der Durchführung
- Bei KfW: Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch einen Energieeffizienz-Experten
Praxisbeispiel: Geschossdeckendämmung in Eigenleistung
Ein Eigenhäusler möchte die oberste Geschossdecke seines EFH (Baujahr 1968) selbst dämmen. Er kauft 20 cm Mineralwolle für 1.800 € und verlegt sie selbst. Die BAFA-Förderung beträgt 20 % (mit iSFP-Bonus) auf die Materialkosten: 360 € Zuschuss. Hätte er einen Handwerker beauftragt, wären Materialkosten plus Lohnkosten von ca. 4.000 € angefallen — mit 800 € Förderung. Die Eigenleistung spart Geld, reduziert aber auch den absoluten Förderbetrag.
Lohnt sich Eigenleistung bei der Sanierung?
Das kommt auf den Einzelfall an. Bei einfachen Maßnahmen wie der Geschossdeckendämmung kann Eigenleistung sinnvoll sein — wenn handwerkliches Geschick vorhanden ist. Bei komplexeren Maßnahmen wie Fassadendämmung oder Heizungstausch ist die Fachunternehmerpflicht zu beachten, und die Qualitätssicherung durch einen Fachmann ist aus unserer Sicht ohnehin empfehlenswert, um Förderfehler und Bauschäden zu vermeiden.
Tipp: Wir prüfen im Rahmen unserer Energieberatung, welche Teile einer Sanierungsmaßnahme für Eigenleistung geeignet sind — und begleiten den Förderantrag so, dass auch Materialkäufe korrekt dokumentiert werden. Mehr zur Baubegleitung ›