Was ist das BAFA und was fördert es?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Förderstelle für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden bezuschusst.
Die Förderung ist ein direkter Zuschuss — kein Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Das macht sie besonders attraktiv für Eigentümer, die keine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen möchten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Heizungsanlage: Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarthermie, Fernwärmeanschluss — bis zu 70 % Förderung möglich
- Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Geschossdecke — 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = bis zu 20 %
- Fenster & Außentüren: Austausch gegen energetisch bessere Modelle — bis zu 20 %
- Anlagentechnik: Lüftungsanlagen, Mess- & Regelungstechnik — bis zu 20 %
- Fachplanung & Baubegleitung: Kosten des Energieberaters — bis zu 50 %
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Sobald ein Auftrag erteilt oder eine Anzahlung geleistet wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich — auch rückwirkend nicht.
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?
Der Heizungstausch ist 2026 mit Abstand die attraktivste Fördermaßnahme. Die Förderquote setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: 30 % Grundförderung, bis zu 30 % Einkommensbonus (für Haushalte mit niedrigem Einkommen) und 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung.
In der Praxis ergibt sich so für viele Haushalte eine Förderquote von 50 bis 70 % auf die förderfähigen Kosten — bei einem Förderdeckel von 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Ablauf der Antragstellung
- Schritt 1: Angebote von Handwerkern einholen
- Schritt 2: Energieberater beauftragen (BzA-Erstellung)
- Schritt 3: Förderantrag im BAFA-Portal stellen — vor Beauftragung des Handwerkers
- Schritt 4: Bewilligungsbescheid abwarten
- Schritt 5: Handwerker beauftragen, Maßnahme durchführen
- Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen, Foto, Bestätigungen
- Schritt 7: Fördergeld wird ausgezahlt
Dieser Prozess klingt simpel, birgt in der Praxis aber zahlreiche Fallstricke — von nicht förderfähigen Angeboten über fehlende Nachweise bis zu abgelaufenen Fristen. Ein erfahrener Fördergeldberater begleitet Sie von Schritt 1 bis 7.
Was kann ich selbst tun — und wo brauche ich Unterstützung?
Die Antragstellung im BAFA-Portal ist technisch möglich, aber fehleranfällig. Häufige Fehler: Falsches Gewerk angegeben, Angebot nicht förderfähig formuliert, falsche Technologie gewählt. Im schlimmsten Fall führt das zur Ablehnung oder zu einer reduzierten Fördersumme.
Unser Fördergeldservice begleitet Sie vom Angebot bis zur Auszahlung — und stellt sicher, dass kein Fördereuro verloren geht. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie den Handwerker beauftragen.